Stadtrat

Wer oder was ist ein Stadtrat?

Stadtrat (auch Ratsversammlung) ist einerseits die Bezeichnung des Gremiums, in das die Leipzigerinnen und Leipziger bei den Kommunalwahlen ihre Vertreter entsenden. Andererseits ist Stadtrat bzw. Stadträtin die Bezeichnung für die Mitglieder des Stadtrates.

Der Stadtrat bzw. die Ratsversammlung ist das höchste Gremium der kommunalen Selbstverwaltung und grundsätzlich für alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen zuständig. Der Stadtrat entscheidet unter anderem über die jährliche Haushaltsplanung, über Bebauungspläne und Benennungen oder Umbenennungen von Straßen und Plätzen. Es werden aber auch Satzungen, wie beispielsweise die Abfallwirtschaftssatzung, erlassen oder es wird auch über Änderungen des Gemeindegebiets entschieden.

Die Arbeitsgrundlagen des Stadtrates werden über das Grundgesetz, die Sächsische Verfassung und die Gemeindeordnung definiert.

Zusammensetzung der Ratsversammlung

Der Leipziger Stadtrat setzt sich aus 70  gewählten Mitgliedern, die von Parteien und Wählervereinigungen vorgeschlagen wurden, und dem Oberbürgermeister zusammen, der zugleich den Vorsitz der Ratsversammlung innehat.

Nach den Kommunalwahlen 2014 gibt es im Rat nun  sechs Fraktionen und zwei fraktionslose Stadträte. Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2014.

Die Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Ratmitgliedern, die entweder der gleichen Partei oder Wählervereinigung angehören oder sich aufgrund inhaltlicher Nähe zusammengefunden haben. Die SPD-Fraktion ist in der 6. Wahlperiode (2014-2019) mit 13 Mitgliedern drittstärkste Fraktion im Stadtrat.

Arbeitsweise des Stadtrates

Aufgrund der Vielzahl an Themen, die in einer kreisfreien Großstadt wie Leipzig im Rat diskutiert und entschieden werden müssen, lässt sich das nicht in der monatlich tagenden Ratsversammlung allein händeln. Aufgrund dessen werden Ausschüsse gebildet, in denen die Themen diskutiert und Beschlussvorschläge über die Voten des jeweiligen Ausschusses gegeben werden. Die Ausschüsse des Rates unterteilen sich in Beratende Ausschüsse, deren Voten für die Ratsversammlung empfehlenden Charakter haben, und Beschließende Ausschüsse, in denen bereits die endgültigen zu bestimmten Themen getroffen werden. Weitere Informationen zu den Ausschüssen des Leipziger Stadtrates finden Sie hier.

Stadtratsarbeit ist Ehrenamt!

Anders als die Mitglieder im Bundestag und in den Landtagen sind die Mitglieder der Leipziger Ratsversammlung ehrenamtlich tätig. Das heißt, sie nehmen ihr Mandat in ihrer Freizeit wahr und erhalten keine Diäten, wie die im Bundestag und im Landtag der Fall ist, sondern eine Aufwandsentschädigung.

Bei dieser Aufwandsentschädigung handelt es sich um einen Grundbetrag i.H.v.  500 Euro,  ein Sitzungsgeld von 50 Euro für Sitzungen von Ausschüssen in denen der jeweilige Stadtrat oder die jeweilige Stadträtin stimmberechtigt ist, sowie für Teilnahme an der Ratsversammlung ein Sitzungsgeld von 100 Euro. Darüber hinaus erhalten Fraktionsvorsitzende einen Zuschlag von 150 Euro monatlich und Vorsitzende von Ausschüssen zusätzlich 75 Euro pro Monat.

Im Durchschnitt erhält ein Ratsmitglied, das in zwei Ausschüssen sitzt und weder Vorsitzender einer Fraktion oder eines Ausschusses ist, eine Aufwandsentschädigung von rund 800 Euro brutto im Monat. Diese Gelder müssen natürlich versteuert werden.

Was im ersten Moment vielleicht viel klingt, relativiert sich jedoch, wenn man den zeitlichen Aufwand sieht, der mit der Stadtratstätigkeit einhergeht. Nicht allein die Zeit, die ein Ratsmitglied im Rathaus verbringt ist hierbei ausschlaggebend, denn auch die Beschäftigung mit den umfangreichen Vorlagen und Anträgen oder Gespräche und Termine mit Bürgerinnen und Bürgern müssen hier berücksichtigt werden. Leicht kommen da 20 Stunden pro Woche zusammen.

Zeit, die andere mit ihren Familien, Hobbys oder einfach nach der Arbeit auf der Couch zur Entspannung nutzen…